Behandlungsvertrag

Frau Dr. Johanna Bahr-Thielemann, Heilpraktikerin und Patientin/Patient (im folgenden Patient genannt) schließen folgenden Behandlungsvertrag:

1 Vertragsgegenstand
Der Patient nimmt eine naturheilkundliche Behandlung der Heilpraktikerin entsprechend der Lehren der TCM (Akupunktur, chinesische Kräuterrezepturen, Gua Sha, Qi Gong, u.a.) in Anspruch. Die Behandlungen umfassen unter anderem auch schulmedizinisch nicht anerkannte (alternativmedizinische) Heilverfahren.

2 Honorar, Kostenerstattung
Das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) findet
o Keine Anwendung (Selbstzahler)
o Anwendung zur Rechnungslegung für Private Krankenkasse
o Anwendung zur Rechnungslegung für Zusatzversicherung
o Anwendung zur Rechnungslegung für Beihilfe

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 95 € je voller Stunde. Angebrochene Stunden werden anteilig abgerechnet. Die Erstuntersuchung (Anamnese) wird mit 1,5 Stunden veranschlagt und wird mit 150 € berechnet. Folgebehandlungen dauern in der Regel eine Stunde. Der Aufwand für die Erstellung einer Rezeptur ist im Rahmen einer Behandlung in den Behandlungskosten enthalten. Für die Ausstellung eines Folgerezeptes außerhalb eines Behandlungstermins (Telefon/e-Mail) werden 10 € bei unveränderter Rezeptur bzw. 15 € bei notwendigen Anpassungen der Rezeptur fällig. Erst-Rezepturen können grundsätzlich nur nach einer ersten Anamnese erstellt werden.

Das Honorar ist unmittelbar fällig und kann entweder bar oder per EC Karte gegen Quittung in Anschluss an die Behandlung bezahlt werden oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung überwiesen werden.

3 Aufklärung/Hinweise
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Tarif einen vollständigen oder teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Die Behandlung des Heilpraktikers ersetzt eine ärztliche Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat oder Behandlung erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbotes eine Behandlung durch Heilpraktiker nicht möglich ist.
Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.

4 Ausfallhonorar
Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedriger entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.


5 Heilversprechen
Es wird gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Heilpraktikerin kein Versprechen auf Heilung oder Linderung gegeben wird.

6 Rezepturen
Die chinesischen Heilkräuter werden in individuellen Rezepturen verordnet. Diese sind apothekenpflichtig und werden von der Heilpraktikerin im Auftrag des Patienten bei dafür spezialisierten Apotheken bestellt. In diesen Fällen übernimmt der Patient die Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Rezepturen. Die Kosten dieser Rezepturen liegen in der Regel bei ca. 40 € und decken einen Behandlungszeitraum von mind. 14 Tagen bei regelmäßiger Einnahme ab.

7 Schweigepflichten
Die Heilpraktikerin unterliegt der Schweigepflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie verpflichtet sich, über alles Wissen, das sie im Rahmen der Behandlung des Patienten erwirbt, Stillschweigen zu bewahren, auch über dessen Tod hinaus.

8 Datenschutz
Die beiliegende Einverständniserklärung zur Erhebung/Verarbeitung/Übermittlung der Patientendaten ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, die Daten außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
Für die Zustellung vereinbarter Heilkräuter/Rezepturen stimme ich der Übermittlung meiner Adressdaten an die beauftragte Apotheke zu.

9 Risiken und Nebenwirkungen
Vor der Behandlung verpflichtet die die Heilpraktikerin, den Patienten über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Durch jede naturheilkundliche Behandlung kann eine Erstverschlimmerung auftreten. Diese klingt nach Stunden bis wenigen Tagen wieder ab. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie mich.